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   BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 111.77   

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https://dejure.org/1978,1513
BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 111.77 (https://dejure.org/1978,1513)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1978 - 1 WB 111.77 (https://dejure.org/1978,1513)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111.77 (https://dejure.org/1978,1513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliches Antragsverfahren - Fernmündliche Einlegung des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 87
  • ZBR 1978, 407
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 76.63

    Ansprüche auf Feststellung von Schäden an einem Betriebsvermögen - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 111.77
    Eine Niederschrift erfordert als Unterform der Schriftlichkeit eine vorausgehende Verhandlung und somit die persönliche Anwesenheit dessen, der das Rechtsmittel einlegen will (vgl. hierzu den Parallelfall des § 336 Abs. 3 Lastenausgleichsgesetz, BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63]).
  • BVerwG, 12.08.1976 - 1 WB 139.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 111.77
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß an die von einem rechtsunkundigen Soldaten verfaßte Begründung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. u.a. BVerwG Beschluß vom 12. August 1976 - 1 WB 139/75).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89

    Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO

    Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77).
  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu

    Bis zu diesem Zeitpunkt war weder eine von dem Antragsteller unterzeichnete Antragsschrift (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81) bei einer zuständigen Stelle eingegangen, noch war ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ordnungsgemäß bei einem zuständigen Vorgesetzten zur Niederschrift erklärt worden (BVerwG NZWehrr 1978, 224 = ZBR 1978, 407).
  • BVerwG, 15.09.1983 - 1 WB 101.83

    Rechtsmittel

    Es kann offenbleiben, ob dies nicht bereits daraus folgt, daß der als Antrag auf gerichtliche Entscheidung anzusehende "Widerspruch" möglicherweise aus Formgründen unzulässig ist (BVerwGE 63, 87) und deshalb keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 253.77

    Fristeinhaltung hinsichtlich der Begründung eines Urlaubsantrages

    Auf eine entsprechend skizzierte Auseinandersetzung mit der Beschwerdeentscheidung kann nicht verzichtet werden, wenn das vorgeschriebene Beschwerdeverfahren seinen Zweck erfüllen soll (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 31. August 1972 - 1 WB 63/72 -, vom 16. August 1974 - 1 WB 89/74 - und von 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77).
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